Regeln für den Verkauf, die Lieferung und Verträge der Firma TECE SE

TECE SE ist eine Firma in Emsdetten, Hollefeldstraße 57.

1. Diese Regeln gelten für alles

1.1 Wenn Sie etwas bei TECE kaufen oder eine Leistung bekommen, gelten immer diese Regeln. Auch wenn wir sie nicht jedes Mal neu besprechen. Spätestens wenn Sie die Ware annehmen, stimmen Sie diesen Regeln zu. Wenn Sie eigene Regeln haben, gelten diese nicht.

1.2 Andere Vereinbarungen gelten nur, wenn TECE sie schriftlich und ausdrücklich bestätigt hat.

1.3 Diese Regeln sind für alle unsere Kunden. Kunden können Verbraucher sein oder Firmen (Unternehmer).

Verbraucher sind Personen, die etwas für sich selbst kaufen und nicht für ihre Arbeit oder ihr Geschäft.

Firmen (Unternehmer) sind Personen oder Unternehmen, die etwas für ihre Arbeit oder ihr Geschäft kaufen. Dazu gehören auch Behörden.

2. So kommen Verträge zustande

2.1 Wenn Sie bei TECE etwas bestellen, ist das ein Angebot von Ihnen. TECE kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2.2 Bilder, Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen gehören TECE. Sie dürfen diese nicht an andere weitergeben. Das gilt auch für Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind. Sie brauchen immer eine schriftliche Erlaubnis von TECE, bevor Sie diese weitergeben.

2.3 Angaben wie Zeichnungen, Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn das ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diese Angaben sind keine Versprechen für die Qualität.

3. Hilfe bei der Anwendung

3.1 TECE gibt Ihnen die besten Tipps zur Anwendung, zum Beispiel Installationsanleitungen. TECE gibt Ihnen alle Informationen über die Produkte und wie man sie benutzt. Aber Sie müssen trotzdem selbst prüfen, ob die Produkte für das, was Sie vorhaben, geeignet sind. Diese Informationen sind normalerweise nicht verbindlich. Sie begründen keinen Vertrag und keine zusätzlichen Pflichten. Es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wenn es Ausnahmen gibt, gelten die Punkte 3.2 und 3.3.

3.2 TECE haftet für Beratung nur, wenn TECE etwas absichtlich falsch gemacht hat oder sehr grob fahrlässig war. Das gilt besonders für neue Produkte. In anderen Fällen haftet TECE auch bei einfacher Fahrlässigkeit, aber nur, wenn eine wichtige Vertragspflicht verletzt wurde. Dann haftet TECE aber nicht für:

  • Verlorenen Gewinn
  • Schäden, die Dritten durch Ihre Nutzung entstehen
  • Andere Folgeschäden (Schäden, die später entstehen)

3.3 Wenn TECE nichts absichtlich falsch gemacht hat, ist der Schadenersatz begrenzt. Er ist nur so hoch wie der Schaden, der normalerweise vorhersehbar ist.

4. Lieferzeiten und Verzögerungen

4.1 Die Lieferzeit, die TECE angibt, beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind.

4.2 Termine und Fristen, die TECE nennt, sind unverbindlich. Es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. TECE übernimmt grundsätzlich kein Risiko für die Beschaffung von Waren.

4.3 Wenn die Lieferung sich verzögert, weil etwas Höheres passiert (zum Beispiel Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung), oder wenn die Lieferung dadurch viel schwieriger oder unmöglich wird, darf TECE die Lieferung verschieben. Die Lieferung wird um die Dauer der Störung und eine angemessene Zeit danach verschoben. Das gilt auch, wenn TECEs Lieferanten oder deren Zulieferer betroffen sind.

4.4 TECE darf Teillieferungen machen. Das bedeutet, dass nicht alles auf einmal geliefert werden muss.

4.5 Wenn TECE eine Leistung nicht vertragsgemäß erbringt, können Sie nicht einfach vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Das gilt, wenn der Fehler von TECE nur klein ist.

4.6 TECE kommt nur in Verzug, wenn Sie eine Mahnung schicken. Eine Mahnung und Fristsetzung müssen schriftlich erfolgen, damit sie gültig sind.

4.7 TECE hält die Lieferzeiten nur ein, wenn Sie als Käufer Ihre Pflichten rechtzeitig und richtig erfüllen. TECE darf sagen: "Ich liefere erst, wenn Sie Ihre Pflicht erfüllen." TECE darf jederzeit Teillieferungen und Teilleistungen machen.

4.8 Wenn TECE eine Leistung nicht oder nicht richtig erbringt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Wenn TECE den Fehler selbst verschuldet hat, können Sie auch Schadenersatz verlangen. Dafür müssen Sie TECE eine angemessene Frist setzen, um die Leistung zu erbringen. Wenn diese Frist abgelaufen ist und TECE immer noch nicht geliefert hat, können Sie Ihre Rechte geltend machen.

4.9 Sie müssen bei der Fristsetzung (Punkt 4.8) eindeutig erklären, dass Sie die Lieferung ablehnen und Ihre Rechte geltend machen, wenn die Frist abläuft.

4.10 Wenn ein Teil der Leistung schon erbracht wurde, können Sie nur dann Schadenersatz für die gesamte Leistung verlangen, wenn Sie ein Interesse an der gesamten Leistung haben. Sie können nur dann vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn Sie nachweislich kein Interesse an der Teilleistung haben.

4.11 Wenn TECE aus Gründen, die TECE selbst zu verantworten hat, in Verzug gerät, muss TECE bei einfacher Fahrlässigkeit keinen Schadenersatz zahlen. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn TECE absichtlich eine wichtige Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist der Schadenersatz von TECE auf den normalen, vorhersehbaren Schaden begrenzt (siehe Punkt 4.13). Wenn TECE absichtlich einen Vertrag verletzt, gelten die gesetzlichen Regeln für die Haftung. Weitere Forderungen nach Entschädigung bei verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Personenschäden.

4.12 Wenn Sie die Ware nicht annehmen oder andere Pflichten nicht erfüllen, darf TECE die gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Das Risiko, dass die Ware kaputtgeht oder sich verschlechtert, geht spätestens auf Sie über, wenn Sie die Ware nicht annehmen.

4.13 Wenn TECE in Verzug kommt und Sie einen Schaden dadurch haben (müssen Sie nachweisen), können Sie bei einfacher Fahrlässigkeit eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt höchstens 0,5 % des Preises für den Teil der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden konnte, für jede volle Woche der Verspätung. Insgesamt aber höchstens 10 % des Preises.

5. Übergabe des Risikos, Verpackung

5.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird die Ware ab dem Lager von TECE in "Emsdetten" geliefert. Das bedeutet, das Risiko, dass etwas mit der Ware passiert, geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird oder das Lager von TECE verlassen hat. Das gilt auch, wenn TECE den Transport selbst übernimmt.

5.2 Wenn der Versand ohne Schuld von TECE unmöglich wird, geht das Risiko auf Sie über, sobald TECE Ihnen mitteilt, dass die Ware versandbereit ist.

5.3 Wenn Sie es wünschen, versichert TECE die Lieferung. Die Kosten dafür tragen Sie.

5.4 Verpackungen, die nur einmal benutzt werden, werden nicht zurückgenommen. Ausnahmen sind Verpackungen, die man öfter benutzen kann, wie Paletten oder Gitterboxen. Sie müssen die Einwegverpackung auf eigene Kosten entsorgen. Die Mehrwegverpackungen bekommen Sie nur geliehen. Sie müssen sie in ordentlichem Zustand zurückgeben, also leer und unbeschädigt. Wenn sie schmutzig oder kaputt sind, müssen Sie die Reparaturkosten tragen oder TECE den Wert ersetzen, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.

6. Preise und Zahlungen

6.1 Es gelten die Preise aus den aktuellen Preislisten von TECE. Dazu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden extra berechnet.

6.2 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab dem Werk von TECE in "Emsdetten", inklusive normaler Verpackung.

6.3 Der Rechnungsbetrag muss, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug bezahlt werden.

6.4 Wenn Sie mit der Zahlung in Verzug geraten, darf TECE die gesetzlichen Rechte geltend machen.

6.5 Sie dürfen Zahlungen nur einbehalten oder verrechnen, wenn Ihre Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von TECE anerkannt sind. Sie dürfen Zahlungen auch nur dann zurückhalten, wenn Ihr Anspruch aus demselben Vertrag stammt.

6.6 Wenn TECE Informationen hat, die Ihre Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, darf TECE eine Anzahlung oder Sicherheiten verlangen.

6.7 Schecks und Wechsel, die TECE annimmt, gelten erst als bezahlt, wenn sie eingelöst wurden. Eventuelle Gebühren dafür müssen Sie tragen.

6.8 Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das bedeutet, die Ware gehört TECE, bis Sie den vollen Preis bezahlt haben. Wenn TECE mit Ihnen vereinbart hat, dass Sie mit Scheck oder Wechsel bezahlen, gehört die Ware TECE, bis der Wechsel eingelöst wurde.

7. Was ist, wenn etwas kaputt ist? (Gewährleistung)

7.1 Wenn Sie eine Reklamation haben, müssen Sie die Ware sofort prüfen. Wenn etwas nicht stimmt, müssen Sie TECE sofort Bescheid sagen. Das ist wichtig, damit Ihre Ansprüche gültig sind.

7.2 Wenn Sie selbst Ware von TECE weiterverkaufen, dürfen Sie Ihren Kunden keine besseren Rechte bei Mängeln geben, als Sie sie selbst von TECE bekommen. Sonst können Sie diese Mehrkosten nicht von TECE zurückverlangen.

7.3.1 Wenn die Ware von TECE einen Fehler hat, für den TECE verantwortlich ist, muss TECE zuerst die Möglichkeit bekommen, den Fehler zu beheben. TECE entscheidet, ob der Fehler repariert wird oder ob Sie eine neue Ware bekommen. Dafür hat TECE eine angemessene Zeit.

7.3.2 Wenn TECE den Fehler nicht beheben kann, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Kosten für den Transport, die Arbeit oder das Material, die entstehen, um den Fehler zu beheben, müssen Sie selbst tragen. Das gilt, wenn Sie die Ware an einen anderen Ort gebracht haben, als dort, wo sie geliefert wurde. Es sei denn, das Bewegen der Ware war normal für die Nutzung.

7.4.1 Sie können keine Mängel reklamieren, wenn:

  • Der Fehler nur ganz klein ist und die Nutzung der Ware kaum beeinträchtigt.
  • Die Ware durch normalen Gebrauch abgenutzt ist.
  • Schäden nach der Lieferung entstanden sind, weil die Ware falsch oder unvorsichtig behandelt wurde.
  • Die Ware zu stark beansprucht wurde.
  • Falsche Betriebsmittel verwendet wurden.
  • Besondere äußere Einflüsse zu Schäden geführt haben, die im Vertrag nicht vorgesehen waren.

7.4.2 Wenn Sie sich nicht an die Bedienungsanleitung halten, unerlaubte Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile austauschen oder Materialien verwenden, die nicht original sind, dann haftet TECE nicht für Mängel. Es sei denn, Sie können beweisen, dass der Fehler nicht durch diese Handlungen entstanden ist.

7.5 Ihre Ansprüche bei Mängeln verjähren nach 12 Monaten. Die Frist beginnt, wenn das Risiko auf Sie übergeht (siehe Punkt 5.1). Für bestimmte Fälle, wie zum Beispiel bei Bauteilen oder wenn Sie einen Anspruch gegen Ihren Lieferanten haben, gelten längere gesetzliche Fristen.

7.6.1 Grundsätzlich sind andere Ansprüche auf Schadenersatz gegen TECE ausgeschlossen. TECE haftet nicht für Schäden, die nicht direkt an der gelieferten Ware entstanden sind. Insbesondere haftet TECE nicht für verlorenen Gewinn oder andere finanzielle Schäden.

7.6.2 Wenn TECE leicht fahrlässig eine wichtige Pflicht aus dem Vertrag verletzt, ist der Schadenersatz von TECE auf 1,5 Millionen Euro begrenzt. Das ist die Höhe der Versicherung von TECE. Wenn die Versicherung nicht zahlt, muss TECE selbst einspringen. TECE ist bereit, Ihnen die Versicherungsbedingungen auf Anfrage zu zeigen. TECE verspricht, die Versicherung bis zum Ende der Gewährleistungsfrist zu behalten.

7.6.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Sie gelten auch nicht bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit. Und sie gelten nicht, wenn Sie Schadenersatz fordern, weil TECE eine Garantie für eine Eigenschaft des Produkts gegeben hat. Es sei denn, die Garantie bezieht sich nur auf die Vertragsmäßigkeit der Lieferung und nicht auf die Schäden, die durch den Mangel entstehen. Die Beweislast ändert sich dadurch nicht zu Ihrem Nachteil.

7.7 Wenn TECE Zahlungen leistet, ohne dazu verpflichtet zu sein, sind das sogenannte Kulanzzahlungen.

8. Allgemeine Haftung

8.1 TECE haftet nicht für weiteren Schadenersatz, außer wie in Punkt 7 beschrieben. Das gilt für alle Arten von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtsgrund, auch wenn es um Pflichtverletzungen aus dem Vertrag oder um unerlaubte Handlungen geht.

8.2 Die Haftungsbeschränkung aus Punkt 8.1 gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3 Wenn die Haftung von TECE ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter von TECE.

8.4 Sie sichern zu, dass Sie die Erlaubnis haben, Texte und Bilder zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Sie müssen sicherstellen, dass Sie die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte anderer Personen beachten. Sie dürfen keine Daten übermitteln, die Schutzrechte Dritter verletzen (zum Beispiel Wettbewerbs- oder Urheberrechte) oder gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen. Sie übernehmen die volle Verantwortung dafür und stellen TECE von allen Ansprüchen Dritter frei, besonders von Wettbewerbs- und Urheberrechtsansprüchen. Wenn TECE in Anspruch genommen wird, müssen Sie TECE auch von den Kosten für die Rechtsverteidigung freistellen.

9. Wem gehört die Ware? (Eigentumsvorbehalt)

9.1 Die gelieferte Ware gehört TECE, bis Sie alle Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt haben. Das gilt auch, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden. Die Ware gilt erst als bezahlt, wenn das Geld bei TECE angekommen ist.

9.2 Wenn Sie sich nicht an den Vertrag halten, zum Beispiel wenn Sie nicht bezahlen, darf TECE die Ware zurücknehmen. Wenn TECE die Ware zurücknimmt, bedeutet das nicht, dass der Vertrag beendet ist, es sei denn, TECE hat das ausdrücklich schriftlich erklärt.

9.3 Wenn TECE die Ware pfändet, bedeutet das immer, dass der Vertrag beendet ist. Nach der Rücknahme der Ware darf TECE diese verkaufen. Das Geld aus dem Verkauf wird von Ihren Schulden abgezogen, abzüglich der Kosten für den Verkauf.

9.4 Sie müssen die Ware sorgfältig behandeln. Sie müssen sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichern, und zwar zum Neuwert. Wenn Wartungs- oder Inspektionsarbeiten nötig sind, müssen Sie diese auf eigene Kosten und rechtzeitig durchführen.

9.5 Wenn andere Personen die Ware pfänden oder andere Rechte daran geltend machen, müssen Sie TECE sofort schriftlich informieren. Dann kann TECE Klage einreichen. Wenn die andere Person TECE die Gerichtskosten nicht erstatten kann, müssen Sie den entstandenen Schaden bezahlen.

9.6 Sie dürfen die Ware, die noch TECE gehört (Vorbehaltsware), im normalen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen. Aber Sie treten TECE schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (inklusive Mehrwertsteuer) ab, die Ihnen aus dem Weiterverkauf an Ihre Kunden oder andere Personen entstehen. Das gilt, egal ob die Ware unbearbeitet oder bearbeitet weiterverkauft wurde. TECE nimmt diese Abtretung an. Wenn die Forderung gegen den Käufer der Ware in einer laufenden Rechnung enthalten ist, gilt die Abtretung auch für den anerkannten Saldo. Sie dürfen die Forderung auch nach der Abtretung noch selbst einziehen. TECE darf die Forderung aber auch selbst einziehen. TECE wird die Forderung aber nicht einziehen, solange Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen aus den Einnahmen erfüllen, nicht in Zahlungsverzug sind und kein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder Sie die Zahlungen eingestellt haben. Wenn das aber der Fall ist, darf TECE verlangen, dass Sie TECE die abgetretenen Forderungen und die Schuldner mitteilen, alle nötigen Informationen für den Einzug geben, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.

9.7 Wenn Sie die Ware, die noch TECE gehört, bearbeiten oder umwandeln, geschieht das immer für TECE. Wenn die Ware mit anderen Gegenständen, die nicht TECE gehören, verarbeitet wird, bekommt TECE Miteigentum an der neuen Sache. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der Ware von TECE (Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer) im Verhältnis zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Ware, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde.

9.8 Wenn die Ware, die noch TECE gehört, untrennbar mit anderen Gegenständen vermischt wird, die nicht TECE gehören, bekommt TECE Miteigentum an der neuen Sache. Der Anteil richtet sich nach dem Wert der Ware von TECE (Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer) im Verhältnis zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Wenn Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, übertragen Sie TECE einen anteiligen Teil des Miteigentums. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TECE.

9.9 TECE muss die Sicherheiten, die TECE zustehen, auf Ihre Anfrage freigeben, wenn der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. TECE entscheidet, welche Sicherheiten freigegeben werden.

10. Welche Gesetze gelten und wo ist der Gerichtsstand? (Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit)

10.1 Für alle heutigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Firmen, Behörden und ähnlichen Einrichtungen ist der Gerichtsstand immer der Sitz von TECE in "Emsdetten". TECE darf Sie aber auch an Ihrem Wohnsitz verklagen.

10.2 Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes steht, ist der Geschäftssitz von TECE in "Emsdetten" der Ort der Leistungserfüllung.

10.3 Für diese Geschäftsbedingungen und alle rechtlichen Beziehungen zwischen TECE und Ihnen gilt das Recht von Deutschland. Das UN-Kaufrecht (ein internationales Abkommen über den Warenkauf) gilt nicht.

Emsdetten im Juni 2025

Herausgeber: TECE SE, Hollefeldstraße 57, D-48282 Emsdetten
Telefon: +49 25 72 / 9 28-0
Fax: +49 25 72 / 9 28-124
Vorstand (Vertretungsberechtigte): Peter Fehlings (Sprecher des Vorstands), André Welle, Dr. Michael Freitag
Aufsichtsratsvorsitzender: Frank Göring
Rechtliche Hinweise: Amtsgericht Steinfurt, Handelsregister B Nummer 15460